Seit Montag, 16. August, gilt eine neue Corona-Verordnung der Landesregierung. Die Betrachtung nach Inzidenz im Stadt- und Landkreis wurde abgelöst durch landesweit einheitliche Regeln. Die wichtigsten Informationen für den Amateursport (die grafische Übersicht gibt´s hier):
- Für Sport im Freien ist kein 3G-Nachweis erforderlich.
- Für den Zutritt zu Innenräumen (z.B. Kabine) ist ein 3G-Nachweis erforderlich.
- Maskenpflicht: Besteht immer in Innenräumen und zudem im Freien, wenn kein Mindestabstand eingehalten werden kann.
- Zuschauer: Die zulässige Zuschauerzahl beträgt 5.000 Personen. Ein 3G-Nachweis ist laut Corona-Verordnung nur erforderlich, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Alternativ können 50 Prozent der Stadionkapazität bis maximal 25.000 Personen zugelassen werden, dann aber in jedem Fall mit 3G-Nachweis.
- Es müssen weiterhin die Kontaktdaten aller sich auf dem Sportgelände befindlichen Personen dokumentiert werden, auch im Training.
- Der Heimverein ist verpflichtet, die Regelungen auf seinem Sportgelände umzusetzen
Vorstandschaft
SG Baienfurt Fußball 1927 e.V.