SG BAIENFURT

FUSSBALL 1927 e.V.

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Corona-Warnstufe: 3G für alle Beteiligten, drinnen wie draußen

Am gestrigen Dienstag hat die Landesregierung eine neue Corona-Verordnung verkündet und am Abend auch die Corona-Verordnung Sport angepasst. Die Grenzwerte des Stufenplanes wurden geändert, so dass wir uns ab sofort in der Warnstufe befinden, die Lockerungen für viele Lebensbereiche, darunter den Amateursport, mit sich bringt.

Die klare und einheitliche Botschaft für den Sport in der Warnstufe lautet: 3G.

Ab dem heutigen Mittwoch, 23. Februar 2022, gilt für alle Beteiligten (Spieler*innen, Trainer*innen, Zuschauer*innen, Funktionsteams etc.) die 3G-Regelung, drinnen wie draußen. Das heißt, auch nicht-immunisierte Personen können mit einem Test am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen.

Hallensport in den Ferien: Tests für nicht-immunisierte Schüler*innen

Schüler*innen unter 18 Jahren unterliegen weiterhin einer Ausnahme: Da sie in der Schule regelmäßig getestet werden genügt der Nachweis über den Schülerstatus, zum Beispiel über einen Schülerausweis. In den anstehenden Faschingsferien müssen nicht-immunisierte Schüler*innen für den Hallensport und die Kabinennutzung allerdings einen tagesaktuellen Schnelltest vorweisen – dieser kann auch unter Aufsicht eines Vereinsvertreters vor Ort als Selbsttest durchgeführt werden.

Sonderregelungen bei Nichtantritt entfallen

Ende November hatte der Verbandsvorstand beschlossen, dass bei Nichtantritt einer Mannschaft in der Alarmstufe im Regelfall keine Geldstrafen durch die Sportgerichte verhängt werden sollen. Mit der Rückkehr in die Warnstufe entfällt diese Sonderregelung. Des Weiteren tritt die Regelung, wonach bei dreimaligem Nichtantritt eine Mannschaft aus der Wertung genommen wird, wieder in Kraft. Nichtantritte während der Warnstufe werden also angerechnet.

Quelle – WFV

Vorstandschaft

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Digitale Kontaktnachverfolgung bei Heimspielen während der Corona-Pandemie