am Sonntag, den 3. April entfallen mit dem Auslaufen der CoronaVO und der darauf basierenden Nebenverordnungen viele Alltagseinschränkungen. So gibt es dann keine generelle Maskenpflicht in Innenräumen mehr – Zugangsbeschränkungen (bisher 3G-Regelung) zu Sportstätten sind aufgehoben. Ebenso entfallen Beschränkungen der Zuschauerzahl bei Sportveranstaltungen sowie die Maskenpflicht auf Tribünen und in Kabinen.
Veranstalter wie bspw. Sportvereine haben per Hausrecht aber weiterhin die Möglichkeit, ihren Gästen das Tragen einer Maske in Innenräumen vorzuschreiben. So appelliert Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann an die Bevölkerung, in Innenräumen auf freiwilliger Basis weiterhin Maske zu tragen.
Bestehen bleiben die Regeln zu Quarantäne und Isolation. Für Kontaktpersonen von Infizierten besteht keine Quarantäne-Pflicht, wenn sie eine Auffrischungs-Impfung haben bzw. frisch doppelt geimpft oder genesen sind.
Verantwortliches Handeln ist weiterhin gefragt
Wir weisen darauf hin, dass vor dem Hintergrund der aktuell hohen Anzahl an Ansteckungen ein verantwortlicher Umgang mit den Lockerungen wichtig ist. Es ist weiterhin Vorsicht geboten.
Quelle: WFV
Vorstandschaft
SG Baienfurt Fußball 1927 e.V.