SG BAIENFURT

FUSSBALL 1927 e.V.

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Corona-Verordnung: Weiterhin 3G im Sport, keine Kapazitätsgrenzen mehr

Seit dem vergangenen Samstag, 19. März 2022 gilt in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung. Das bisherige Stufensystem (Basis-, Warn- und Alarmstufe) entfällt, trotzdem bleibt für den Sport alles wie gehabt. Weiterhin gilt für alle Beteiligten (Spieler*innen, Trainer*innen, Funktionsteams, Beschäftigte und auch die Zuschauer*innen):

Für das Betreten des Sportgeländes ist ein 3G-Nachweis erforderlich !

Ausnahmen für unter sechsjährige Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, sowie die „Schülerausweisregelung“ bleiben bestehen.

Abseits des Sportbetriebs gilt in geschlossenen Räumen weiterhin Maskenpflicht. Im Freien muss Maske getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann – hier genügt ab sofort eine medizinische Maske. Die bisher geltenden Kapazitätsgrenzen zur maximal zulässigen Auslastung und Personenobergrenzen bei Veranstaltungen werden aufgehoben. Sportstätten sowie Stadien dürfen also wieder voll ausgelastet werden.

Quelle: WFV 

Vorstandschaft

SG Baienfurt Fußball 1927 e.V.

Digitale Kontaktnachverfolgung bei Heimspielen während der Corona-Pandemie