Nach nun fast 7 Monaten und dem zwischenzeitlichen „Intermezzo“ vor Ostern ist nun wieder ein Trainingsbetrieb möglich.
Primär möchten wir unseren Jugendteams den Einstieg schrittweise wieder ermöglichen.
Folgende Stufen/Bedingungen sind derzeit gültig: Neue Regelungen für den Trainingsbetrieb (siehe WFV )
Inzidenz über 100 (es greift die „Bundesnotbremse“ – Regelungen wie bisher) Gültig bis 23.05.2021
- Erlaubt für Jugendliche bis 13 Jahren: 5er-Gruppen im kontaktlosen Training, Trainer*in mit negativem Corona-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden)
- Erlaubt für Personen über 13 Jahren: Sporttreiben allein, zu zweit oder innerhalb des eigenen Haushalts (kontaktlos)
Landkreis-Inzidenz stabil unter 100 (5 Werktage in Folge): gültig ab 24.05.2021 (siehe aktuelle Corona Ampel des WFV)
- Erlaubt für Jugendliche bis 13 Jahren: 20er-Gruppen im kontaktarmen Training
- Erlaubt für Personen über 13 Jahren: 20er-Gruppen im kontaktarmen Training, Trainer*innen und Spieler*innen benötigen einen negativen Corona-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden). Ansonsten gemeinsames kontaktarmes Sporttreiben mit max. 5 Personen aus max. 2 Haushalten
Ausblick: Inzidenz stabil unter 50 (5 Werktage in Folge):
- Erlaubt für Jugendliche bis 13 Jahren: 20er-Gruppen im kontaktarmen Training
- Erlaubt für Personen über 13 Jahren: 20er-Gruppen im kontaktarmen Training, Trainer*innen & Spieler*innen benötigen einen negativen Corona-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden). Ansonsten kontaktarmes Sporttreiben mit max. 10 Personen aus max. 3 Haushalten
Dabei gilt:
Alle Lockerungen und Verschärfungen müssen vom zuständigen Landkreis festgestellt und bekanntgegeben werden.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden !:
1. Corona-Schnelltests und -Selbsttests (für Personen über 13 Jahren)
Zusätzlich zu professionellen Schnelltests können auch zur Laienanwendung gedachte Selbsttests genutzt werden. Dabei muss die Anwendung dieses Tests von einer geeigneten Person überwacht und bestätigt werden: Die geeignete Person muss “zuverlässig und in der Lage sein, die Gebrauchsanweisung des verwendeten Tests zu lesen und zu verstehen, die Testung zu überwachen, dabei die geltenden AHA-Regeln einzuhalten, das Testergebnis ordnungsgemäß abzulesen sowie die Bescheinigung korrekt und unter Angabe aller erforderlichen Angaben und unter Wahrung des Datenschutzes auszustellen.” Eine Vorlage für eine Bestätigung finden Sie hier zum Download.
Wenn Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche in der Schule getestet werden und darüber eine Bestätigung erhalten, können sie die gesamte Woche am Trainingsbetrieb teilnehmen und müssen keine weiteren tagesaktuellen Corona-Schnelltests durchführen. Bei konkreter Aufforderung des Gesundheitsamtes muss jedoch ein tagesaktueller Test vorgelegt werden, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
2. Kontaktnachverfolgung (ALLE )
Für den Übungs- und Trainingsbetrieb ist generell ein Hygienekonzept mit Datenerhebung zur möglichen Kontaktnachverfolgung erforderlich (wie bisher auch)!
3. WER trainiert WANN?
-
- Abstimmung zwischen den Jugenden bezüglich Trainingszeiten
Mit den Schnelltests und der damit verbundenen Dokumentation wird der Aufwand nicht geringer, das ist aber die Voraussetzung für Trainingsbetrieb!
Vorstandschaft
SG Baienfurt Fußball 1927 e.V.