Zum Freitag, 28. Januar 2022, gilt in Baden-Württemberg wieder das Stufensystem der Corona-Verordnung – wir befinden uns in der Alarmstufe I.
War für den Zutritt zu geschlossenen Räumen in der Alarmstufe II ein 2G-Plus-Nachweis erforderlich, genügt laut der Corona-Verordnung Sport in der Alarmstufe I ein 2G-Nachweis – sowohl für die Sportler*innen und das Funktionspersonal, als auch für die Zuschauer*innen.
In geschlossenen Räumen gilt abseits des Sporttreibens weiterhin Maskenpflicht (FFP2 für über 18-Jährige), sowie im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
Ausnahmen für Kinder, Schüler*innen und Beschäftigte
Unangetastet bleiben die Ausnahmen für Kinder unter 6 Jahren und Schüler*innen unter 18 Jahren. Für sie genügt ein Nachweis über das Alter, Schülerausweis oder ähnliches Dokument. Lediglich in den Ferien müssen nicht-immunisierte Schüler*innen zwischen 6 und 18 Jahren einen Schnelltest vorlegen, wenn sie Sport in geschlossenen Räumen ausüben möchten.
Quelle: WFV
Vorstandschaft
SG Baienfurt Fußball 1927 e.V.