SG BAIENFURT

FUSSBALL 1927 e.V.

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Corona-Update – Corona-Alarmstufe: Schärfere Regeln für Nicht-Immunisierte

Ab Mittwoch, den 17.11.2021 gilt für Amateur-Spieler*innen gilt in der Alarmstufe sowohl im Trainings- als auch Wettbewerbsbetrieb: 3G+ im Freien, 2G im Innenraum. Auch Schiedsrichter*innen unterliegen diesen Vorgaben. Zuschauer*innen ist der Zutritt zu Veranstaltungen in der Alarmstufe nur mit 2G-Nachweis gestattet, ausdrücklich gilt dies auch für Fußballspiele im Freien.

Ausnahmen für Beschäftige im Spiel- und Trainingsbetrieb

„Beschäftigte“ im Sinne der Verordnungen, d.h. Vereins-Trainer*innen (auch ehrenamtlich tätige) und Vertragsspieler*innen, profitieren im Spiel- und Trainingsbetrieb von einer Ausnahmeregelung: Für sie genügt der Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Alle Schüler*innen werden weiterhin wie immunisierte Personen behandelt. Personen unter 18, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen in der Alarmstufe lediglich einen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Kompakt: Was gilt für wen in der Alarmstufe?

  • Spieler*innen & Schiedsrichter*innen: 3G+ im Freien, 2G im Innenraum
  • „Beschäftigte“ (Vereins-Trainer*innen, auch ehrenamtlich tätige, und Vertragsspieler*innen): 3G im Freien sowie Innenraum
  • Zuschauer*innen: 2G

Eine grafische Übersicht der Regelungen in der Alarmstufe finden Sie hier.

Quelle: WFV 

 

Vorstandschaft

SG Baienfurt Fußball 1927 e.V.

Digitale Kontaktnachverfolgung bei Heimspielen während der Corona-Pandemie