Zum heutigen Mittwoch, den 9. Februar, hat die baden-württembergische Landesregierung die Corona-Verordnung angepasst. In vielen Bereichen entfällt ab sofort die Pflicht zur Dokumentation der Kontaktdaten.
Keine Kontaktdaten-Erfassung mehr bei Training und Spiel
Die Vorgaben zur Datenerhebung durch Veranstalter wurden weitestgehend aufgehoben. In Sportstätten und Sportanlagen müssen keine Kontaktdaten mehr erfasst werden, weder im Trainings- noch im Spielbetrieb. Die Nutzung der Corona-Warn-App wird hingegen weiterhin ausdrücklich empfohlen.
In der Alarmstufe I, in der wir uns aktuell befinden, gilt für Zuschauer*innen von Sportveranstaltungen nach wie vor die 2G-Regelung. Der Impf- oder Genesenen-Nachweis muss beim Zutritt vom Veranstalter geprüft werden.
Quelle; WFV
Vorstandschaft
SG Baienfurt Fußball 1927 e.V.