Das gilt zusammengefasst in der Alarmstufe II für den Sport
Beteiligte (z.B. Spieler*innen, Trainer*innen, Schiedsrichter*innen, Funktionsteams): 2G
Beschäftigte: 3G
Zuschauer*innen: 2G+
2G+ = geimpft oder genesen UND getestet (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test)
2G = geimpft oder genesen
3G = geimpft, genesen oder getestet (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test)
Keine Ausnahme mehr für volljährige Schüler*innen
Schüler*innen müssen weiter keinen Testnachweis vorlegen und sind von den Zugangs- und Teilnahmeverboten ausgenommen. Jedoch gilt diese Ausnahme nun nur noch für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahren. Schwangere und Stillende sind nur noch bis zum 10. Dezember 2021 von der Testpflicht und den Zutrittsbeschränkungen ausgenommen, da es dann seit drei Monaten eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
Kontrollpflichten von Nachweisen verschärft
Die neue Corona-Verordnung stellt zudem deutlicher klar, wie Veranstalter Test-, Genesenen- und Impfnachweise zu kontrollieren haben. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App geprüft werden. Die Gastmannschaft kann den Nachweis für das gesamte Team nach wie vor über das von uns bereitgestellte Formular erbringen.
Wir weisen zudem darauf hin, dass lokale Behörden strengere Regeln erlassen können und bitten unsere Vereine, sich im Zweifel beim zuständigen Ordnungsamt zu erkundigen. Für den Trainings- und Spielbetrieb auf bayerischem Boden gelten die Gesetze des Freistaats. Wir verweisen an dieser Stelle auf das Corona-Portal des Bayerischen Fußballverbandes.
Weitere Informationen finden Sie im Corona-Infoportal des WFV .
Vorstandschaft
SG Baienfurt Fußball 1927 e.V.